[問題] 有沒有德文強者.......
Der lange Weg zur EU-Verfassung
Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts war der Beitritt der Lander Mittel- und
Osteuropas zur Europaischen Union eine politische Notwendigkeit. Die Aussicht
auf einen EU-Beitritt bot den jungen Demokratien eine klare Ent-
wicklungsperspektive. Umgekehrt erschlossen sich die bisherigen EU-Mit-
gliedsstaaten mit der Osterweiterung prosperierende Markte. Doch fur die
Aufnahme neuer Mitglieder mussten zunachst die eigenen Strukturen fit gemacht
werden: Die fur die politische Vereinigung Europas masgeblichen Vertrage von
Rom (1957) und Maastricht (1993) sowie die Einheitliche Europaische Akte
(1987) waren uber die Jahre immer wieder verandert und erweitert worden. Am
Ende stand ein Dickicht aus Vertragszusatzen und Protokollen, das die
Burgerinnen und Burger der Europaischen Union kaum durchschauen konnten.
Mit dem Vertrag von Amsterdam machten 1997 die Staats- und Regie- rungschefs
den Weg frei fur eine grose Reform: Sie vereinbarten, eine
Regierungskonferenz einzuberufen, die die Zusammensetzung und die
Arbeitsweise der EU-Organe prufen und die Union fur die Erweiterung bereit
machen sollte. Die Konferenz begann am 14. Februar 2000; zehn Monate spater
mussten sich die Staats- und Regierungschefs auf dem EU-Gipfel in Nizza "nur
noch" uber letzte Details verstandigen. Doch als sie nach nachtelangen
Verhandlungen den Vertrag von Nizza verabschiedeten, hatten die erzielten
Kompromisse die Europaische Union nicht wirklich erweiterungsfahig gemacht.
Kritiker meinten, der Vertrag von Nizza habe das System sogar noch
verkompliziert. Immerhin nahmen die Staats- und Regierungschefs gleich eine
Erklarung in den Vertrags-Anhang auf, die eine breitere Debatte uber die
"Zukunft der Europaischen Union" anregte.
Der Europaische Konvent
Ein Jahr nach Nizza war die Zeit zum Handeln reif. Auf dem EU-Gipfel in
Laeken im Dezember 2001 schlugen die Staats- und Regierungschefs einen neuen
Weg ein: Sie beschlossen, einen "Europaischen Konvent" einzu- berufen. Der
Konvent wurde damit beauftragt, die Reform der EU-Struk- turen vorzubereiten
und konkrete Vorschlage fur eine gemeinsame Ver- fassung zu erarbeiten, in
der die Reform festgeschrieben wurde. Alle Sitzungen und Dokumente sollten
offentlich zuganglich, die Vorschlage des Konvents fur die anschliesende
Regierungskonferenz allerdings nicht bindend sein. Mit dem Konvent griff man
auf ein Modell zuruck, das schon einmal zum Einsatz gekommen war: Von 1999
bis 2000 hatte ein Konvent unter Vorsitz des ehemaligen Bundesprasidenten
Roman Herzog die Grundrechte-Charta der Europaischen Union erarbeitet.
Der 105-kopfige Konvent bestand neben Vertretern der Regierungen aktueller
und zukunftiger EU-Mitgliedslander (28) mehrheitlich aus Abge- ordneten der
Parlamente der Mitglieds- und Bewerberstaaten (56) sowie aus Vertretern des
Europaischen Parlaments (16) und der Kommission (2). Ein Prasidium unter
Vorsitz des ehemaligen franzosischen Staatsprasi- denten Valery Giscard
d'Estaing und der beiden Vizeprasidenten, Giuliano Amato und Jean-Luc
Dehaene, erganzte die Runde. Die feierliche Eroffnungssitzung fand am 28.
Februar 2002 statt. In den folgenden achtzehn Monaten erarbeitete der Konvent
seinen Entwurf fur einen "Vertrag uber die Verfassung fur Europa".
Die Regierungen mussen noch mal ran
Im Oktober 2003 nahm sich die Regierungskonferenz des fertigen Entwurfes an,
wobei sie sich bewusst auf die wichtigsten Fragen beschrankte. Man wollte
vermeiden, dass die gesamte Verfassung neu ausgehandelt werden musste. Die
Regierungen waren sich in ihren Anderungswunschen weit- gehend einig. Nur
Spanien und Polen wehrten sich hartnackig gegen die vorgesehene neue
Machtverteilung im Rat: Entscheidungen nach dem Prinzip der doppelten
Mehrheit. Gestritten wurde auch um Politikfelder und die Gewichtung der
Stimmen. So kam es beim EU-Gipfel in Brussel im Dezember 2003 zunachst zu
keinem Ergebnis. Doch dank der Vermittlungen durch die irische
EU-Ratsprasidentschaft konnte sich der EU-Gipfel im Juni 2004 auf einen
Kompromiss verstandigen. Am 25. Oktober 2004 unter- zeichneten die Vertreter
der nunmehr 25 EU-Mitgliedstaaten den Ver- fassungsvertrag in Rom. Er soll
samtliche in den letzten 50 Jahren geschlossenen Vertrage des europaischen
Vereinigungsprozesses ersetzen; lediglich der Euratom-Vertrag wurde weiterhin
in Kraft bleiben.
Jetzt mussen die Mitgliedstaaten - wie bei den europaischen Vertragen zuvor -
die Verfassung ratifizieren, damit sie am 1. November 2006 wie geplant in
Kraft treten kann. Dafur schreiben die nationalen Verfassungen verschiedene
Wege vor: In manchen Landern muss nur das Parlament zustimmen, in anderen
Landern ist die Bevolkerung gefragt.
Die wichtigsten Punkte der EU-Verfassung
Eine neue Ordnung fur die Europaische Union
Europa soll demokratischer, transparenter und effizienter werden. Diesem Ziel
dient die erste EU-Verfassung, auf die sich die Staats- und Regie- rungschefs
der 25 Mitgliedslander geeinigt haben. Die wichtigsten Punkte im Uberblick:
Praambel
Die Einleitung beginnt mit den Worten: "Schopfend aus den kulturellen,
religiosen und humanistischen Uberlieferungen Europas ..." Ein aus-
drucklicher Bezug auf christliche Werte fehlt. Die europaische Charta der
Grundrechte ist Bestandteil des EU- Grundgesetzes.
Institutionen
Nach ausen wird die Union durch drei Personlichkeiten vertreten: den
Kommissionsprasidenten, den Ausenminister und den Prasidenten des
Europaischen Rates der Staats- und Regierungschefs. Dessen Amtszeit dauert
nicht mehr nur sechs Monate, sondern zweieinhalb Jahre und kann ein Mal
verlangert werden.
Parlament
Das Europaparlament erhalt mehr Kompetenzen. Im Regelfall entscheidet es bei
der europaischen Gesetzgebung mit. Auch bei der Auswahl des
Kommissionsprasidenten mussen kunftig die Mehrheitsverhaltnisse im Parlament
berucksichtigt werden.
Kommission
Bis zum Jahr 2014 wird jedes Land einen Kommissar nach Brussel entsenden. Um
die Effizienz zu erhohen, wird dann die Zahl der Kom- missare auf zwei
Drittel der Mitgliedslander reduziert mit einer echten Rotation. Das heist,
jedes Land ist nach zwei Amtsperioden fur funf Jahre nicht in Brussel
vertreten.
Abstimmungsverfahren
Es gilt kunftig die "doppelte Mehrheit": Ein Beschluss auf der Grundlage
eines Vorschlags der EU-Kommission wird gefasst, wenn 55 Prozent oder mehr
der Mitgliedstaaten, mindestens aber 15 Lander zustimmen. Diese mussen
auserdem mindestens 65 Prozent der Bevolkerung reprasentieren.
Entscheidet der Rat uber eine eher unverbindliche Vorlage der EU-Kom-
mission, so mussen 72 Prozent der Lander mit 65 Prozent der Bevol- kerung
zustimmen. In jedem Fall gilt eine Entscheidung dann als ange- nommen, wenn
nur drei oder noch weniger Lander sie ablehnen - unabhangig von der Grose
dieser Lander.
Auserdem wurden folgende Zusatzklauseln vereinbart:
" Auf einigen Gebieten, auf denen der Ministerrat einstimmig entscheiden
muss, kann der Europaische Rat ("Gipfel") - ebenfalls mit Einstimmigkeit -
entscheiden, dass im Ministerrat doch eine Mehrheitsentscheidung moglich ist.
(Passarelle, franz.: Ubergang)
" Wenn ein Land erhebliches nationales Interesse gegen den Besch- luss einer
Mehrheit des Ministerrats ins Feld fuhrt, kann es die endgultige Entscheidung
in den Europaischen Rat schieben. Dort wird zumeist einvernehmlich
entschieden. ("Emergency brake" oder Notbremse)
" Wenn eine bestimmte, kompliziert berechnete Mindestzahl von Landern einen
Mehrheitsbeschluss nicht akzeptieren kann, soll versucht werden, eine grosere
als die vorgeschriebene Zustimmung zu erreichen. Dafur sind keine Fristen
gesetzt. ("Ioannina- Mecha- nismus", benannt nach einem EU-Treffen in dem
griechischen Badeort, bei dem dieses Verfahren erfunden wurde)
Veto-Recht
Es gibt kunftig mehr Politikbereiche, in denen mit Mehrheit entschieden
werden kann. Das Veto-Recht gilt aber weiter fur die Steuerpolitik,
weitgehend auch fur die Ausen- und Sicherheitspolitik. Ebenso erschwert sind
Mehrheitsentscheidungen im Bereich der Innen- und Justizpolitik. Dafur gibt
es die Moglichkeit der "strukturierten Zusammenarbeit": Lander, die in
bestimmten Bereichen enger kooperieren wollen, konnen das tun.
Ausenminister
Der Ausenminister ubernimmt sowohl die Aufgaben des ausenpoli- tischen
Beauftragten des EU-Rats als auch jene des EU-Kommissars fur Ausenbeziehungen
("Doppelhut"). Er wird Mitglied und Vizeprasident der Kommission und leitet
einen eigenen diplomatischen Dienst der EU.
Burgerbegehren
Wenn eine Million Burger aus EU-Landern mit Unterschriften ein Gesetz
verlangen, muss die Kommission tatig werden.
Ratifizierung
Der Verfassungsvertrag wird erst wirksam, wenn alle Mitgliedslander ihn
ratifiziert, d.h. durch Parlaments- oder Volksentscheid gebilligt haben. Das
soll spatestens 2007 der Fall sein. Sollte die Verfassung bis dahin nicht
uberall akzeptiert sein, muss sich ein Gipfeltreffen damit befassen.
Austritt
Jeder Mitgliedstaat kann auch aus der Union wieder austreten. Er muss daruber
Verhandlungen fuhren.
Das Pro und Contra der EU-Verfassung
von Axel Heyer
Welche guten, welche schlechten Seiten hat die europaische Verfassung?
Derzeit wird debattiert und diskutiert, die Ratifizierung im Deutschen
Bundestag ist vollzogen, in Frankreich steht sie bevor. Dabei wird in
Deutschland langst nicht so zugespitzt gestritten wie in Frankreich. Wahrend
hier die Entscheidung Bundestag und Bundesrat vorbehalten und faktisch langst
zu Gunsten der Verfassung gefallen ist, wird im Nachbarland die Entscheidung
uber ein Referendum herbeigefuhrt, fur das eine Mehrheit der franzosischen
Bevolkerung uberzeugt werden muss. Dabei argumen- tieren beide Seiten wenig
mit inhaltlichen Bezugen zur Verfassung. Die Befurworter versuchen die
grassierende Europamudigkeit durch eine Schocktherapie zu uberwinden, nach
dem Motto: Wenn ihr die Verfassung ablehnt, sturzen Europa und Frankreich in
eine grose Krise. Auf der anderen Seite sind die Grunde fur die Ablehnung so
vielfaltig wie die Gegnerschaft. Sie reichen von der Kapitalismuskritik der
Kommunisten bis zur Aussage des rechtsextremen Front National, dass die
Verfassung die Souveranitat der franzosischen Nation gefahrde. Zudem haben
sich lokale Bundnisse gebildet, die ihre eigenen Kampagnen gegen die
Verfassung fuhren. So rufen etwa in der Bretagne Burgermeister zum "Non" auf,
weil die Regierung ein Krankenhaus in der Region schliesen will.
Wie sehen die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente in Deutschland aus?
Fur die grose Koalition der Befurworter dieser EU-Verfassung argumentiert der
SPD-Europaabgeordnete und Verfassungsexperte Jo Leinen folgen- dermasen:
" "Die Ziele und die Zustandigkeiten der EU werden klar definiert und die EU
als Union der Burger und der Staaten konstituiert.
" Mit der Aufnahme der Grundrechtecharta in die Verfassung steht das
Individuum mit seinen Rechten im Zentrum der europaischen Integration.
" Die demokratische Kontrolle durch das Europaparlament wird ebenso gestarkt
wie die Einbindung der nationalen Parlamente im Rahmen der EU-Gesetzgebung.
" Mit dem europaischen Volksbegehren konnen eine Million EU-Burger per
Unterschrift die Kommission auffordern, Vorschlage zu unterbreiten.
" Die Ausen- und Sicherheitspolitik der EU wird in Zukunft durch einen
Europaischen Ausenminister vertreten und weiter ausgebaut.
" Das Europaparlament wird endlich zum gleichberechtigten Mitgesetzgeber, und
im Ministerrat werden Mehrheitsentscheidungen kunftig mit einer Mehrheit von
Staaten und von Burgern getroffen."
Als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien hat sich die PDS gegen die
Verfassung ausgesprochen. Sie kritisiert den Verfassungstext als neo- liberal
und kriegstreiberisch. In einer Erklarung von sechs der sieben PDS-
Europaabgeordneten raumen diese zwar ein, dass die Verfassung "auch einige
positive Neuerungen enthalt, die den europaischen Integrations- prozess
bereichern und voranbringen konnen" - genannt werden diese jedoch nicht.
Die einzige PDS-Abgeordnete, die sich fur die Verfassung ausspricht, ist
ubrigens mit Sylvia-Yvonne Kaufmann diejenige, die fur ihre Fraktion im
Verfassungskonvent mitgearbeitet hatte. Sie teilt zwar die Bedenken, kommt
aber zu einer anderen Gesamtbewertung.
Auch Verfassungsbefurworter Leinen sieht diese Schwachpunkte. Die Rolle der
Zusammenarbeit in der Rustung werde im gegenwartigen Text uber- betont. Auch
im Bereich Sozialpolitik sowie in Schlusselbereichen der Steuer- und
Finanzpolitik und bei der Energiepolitik wunscht er sich klarere Kompetenzen.
Gemeinsame Regeln fur Europa zu schaffen ist ein Kompromiss. Dement-
sprechend ist die vorliegende Verfassung keineswegs aus einem Guss. Der
deutsche Verfassungsexperte Prof. Rupert Scholz hatte die Gelegenheit, im
Auftrag der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament eine Ideal-
Verfassung fur Europa zu schreiben. Wenn Scholz sich das heutige Werk
betrachtet, ist dieses weit von seiner entfernt. Aber er unterstutzt es als
Kompromisslosung und ist uberdies stolz darauf, dass manche seiner Ideen und
Formulierungen es durch den gesamten Verhandlungsprozess bis in die
Endversion geschafft haben.
Vom Unbehagen uber die EU-Verfassung
Die Kritik an der EU-Verfassung geht quer durch die politischen Lager. Sie
richtet sich vor allem gegen den Kompetenz-Zuwachs fur Brussel und die
beschrankte Macht der nationalen Parlamente. Die Linke bemangeln auserdem,
die Verfassung schreibe eine neoliberalen Wirtschaftspolitik fest und
militarisiere die Ausenpolitik.
Der Text macht es einem nicht leicht: 448 Artikel umfasst die erste
Verfassung der EU. Was in einem mehrjahrigen Prozess von Vertretern der
nationalen Parlamente, Regierungen und der Kommission erarbeitet wurde,
durchschauen nur wenige Burger. Viele Menschen fuhlen sich nicht ausreichend
informiert.
Die Argumente der Verfassungsgegner reichen von der Kritik an der
Festschreibung einer "neoliberalen Wirtschaftspolitik" uber den Vorwurf einer
Militarisierung der EU-Ausenpolitik bis zur Angst vor einer Sch- wachung der
nationalen Parlamente.
Schwindender Einfluss der Parlamente?
Bundestag und Bundesrat haben das Verfassungswerk hierzulande zwar
ratifiziert, heftig diskutiert wurde - und wird - es aber trotzdem. Ein Teil
der Unions-Fraktion etwa beklagt, dass das Papier Brussel noch mehr
Kompetenzen zuordne. Zugleich, so der CSU-Abgeordnete Gerd Muller gegenuber
tagesschau.de, werde die europaische Gesetzgebung ent- parlamentarisiert. Der
Bundestag sei nicht mehr als Gesetzgeber tatig, wahrend das Europaparlament
nicht das Recht zur Gesetzesinitiative habe.
Dies sieht die Linke ahnlich: In einem von 118 Intellektuellen unter-
schriebenem Aufruf der globalisierungskritischen Bewegung Attac heist es,
"das parlamentarische Grundrecht auf eigene Gesetzesinitiativen bleibt den
Abgeordneten weiterhin vorenthalten". Auch habe das Europaparlament, dessen
Abgeordnete von den EU-Burgern gewahlt werden, kein Entscheidungsrecht in der
Ausen- und Sicherheitspolitik. In vielen Bereichen hatten die Parlamentarier
lediglich Anhorungsrecht.
Die Unterstutzer der Verfassung setzen gegen diese Kritik, dass das Parlament
kunftig bei rund 80 Prozent der EU-Gesetze ein Veto-Recht besitzt und
gemeinsam mit dem Ministerrat als Gesetzgeber tatig sein soll.
Verfassungsrang fur neoliberale Wirtschaftspolitik?
Insbesondere die Linke lehnt die im dritten Teil des Verfassungs- entwurfs
festgelegte wirtschaftspolitische Ausrichtung ab. Dort wird der "Grundsatz
einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" for- muliert. Damit, so
die Kritik, erhielten neoliberale Bestimmungen Ver- fassungsrang. Laut
Artikel III-179 kann die Kommission eine Stellung- nahme direkt an einen
Mitgliedstaat richten, dessen Wirtschaftspolitik nicht diesen festgelegten
Grundzugen entspricht. Die Beschaftigungs- und Sozialpolitik wurde dann, so
die Befurchtung der Verfassungs- gegner, den wirtschafspolitischen Grundzugen
untergeordnet.
Befurworter der EU-Verfassung verweisen auf die Grundrechte-Charta und den
Artikel I-3, in dem sich die Union das Ziel der "Vollbeschafti- gung" setzt.
Gegner wie Unterzeichner des Attac-Aufrufs warnen dagegen vor einer
"einseitigen Orientierung auf das vorrangige Ziel der Preisstabilitat" und
den "in Verfassungsrang erhobenen Stabilitatspakt".
Militarisierung der Ausenpolitik?
Der Verfassungstext prazisiert zudem die Verteidigungspolitik, deren
gemeinsame Entwicklung zwar auch bislang moglich war, nun aber in der
Verfahrensweise konkreter geregelt wird. In der Kritik steht hier vor allem
die programmatische Aufforderung der Mitgliedstaaten, "ihre militarischen
Fahigkeiten zu verbessern" (Artikel I-40). Dies sei, so der
PDS-Europaabgeordnete Tobias Pfluger, "nichts anderes als eine Auf-
rustungsverpflichtung", mit dem Ziel, die EU als militarisches Gegen- gewicht
zu den USA aufzubauen.
Dem Vorwurf der Militarisierung und der Sorge vor einer europaweiten
Aufrustung halten die Verfassungsbefurworter Artikel I-41 entgegen: Darin
wird klargestellt, dass die EU ihre zivilen oder militarischen Operationen
nur "in Ubereinstimmung mit den Grundsatzen der Charta der Vereinten
Nationen" tatigen darf. Die Selbstverpflichtung der EU, entsprechend dem
UN-Gebot auf eine "mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare
Androhung oder Anwendung von Gewalt" zu verzichten, erhalt damit
Verfassungsrang. Zudem, so die Verfassungs- verfechter, erhalte der Ausbau
von zivilen Konfliktlosungen durch die Aufnahme der zivilen Option in den
Verfassungstext eine wichtig Grundlage.
Allerdings verpflichten sich die EU-Staaten im Verfassungstext auch zu
"Kampfeinsatzen als Unterstutzung fur Drittstaaten bei der Bekampfung des
Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet" (Artikel III-210). Dem wie- derum halten
die Befurworter Artikel III-309 entgegen. Der beschreibt die Aufgaben von
zivilen und militarischen Einsatzen als "gemeinsame Abrustungsmasnahmen,
humanitare Aufgaben und Rettungseinsatze, Aufgaben der militarischen Beratung
und Unterstutzung, Aufgaben der Konfliktverhutung und der Erhaltung des
Friedens sowie Kampfeinsatze im Rahmen der Krisenbewaltigung".
老師就丟了這麼洋洋灑灑一大篇歐盟的東西給我
叫我翻譯
我只能說....
我看不懂....
有德文強者可以幫我嗎= ="
翻完我可能會當場掛在電腦前吧
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